Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels für den Kunden.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-
und
ähnlichen
Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen au
ßerhalb der angemieteten Räume für die
vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherige
n schriftlichen Zustimmung des Hotels und
können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung
abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1
Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwen
dung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss, -partner und Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
2.
Bei einem Antrag des Kunden auf Abschluss eines Ver
trages über mehr als 10 Übernach-
tungseinheiten kommt der Vertrag nur bei schriftlic
her Annahmeerklärung des Hotels zustande.
Weicht diese Annahmeerklärung vom Antrag des Kunden
ab, so liegt darin ein neuer Antrag des
Hotels, an den das Hotel 5 Werktage gebunden ist, s
ofern
dieser nicht vorher gegenüber dem
Kunden widerrufen wird.
3.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus de
m Vertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefor
dert spätestens bei Vertragsabschluss darauf
hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelle
istung geeignet ist, den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen d
es Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
5.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzl
ich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist de
s § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatz-
ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahr
en. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen o
der grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberl
assung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. verei
nbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die Preise
schließen die jeweilige Umsatzsteuer ein.
2.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss
und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der von dem Hotel allgemein für derarti
ge Leistungen berechnete Preis, so kann das
Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen
, höchstens jedoch um
5% anheben. Für
jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und V
ertragserfüllung über die vier Monate hinaus
erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisände
rungen nach Nummer 2 bleiben dabei
unberücksichtigt.
3.
Veränderungen des Umsatzsteuersatzes führen nicht z
u einer Veränderung der Preise. Ein
Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderb
elastung der Parteien untereinander ist
ausgeschlossen.
4.
Die Preise können von dem Hotel ferner geändert wer
den, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Lei
stung des Hotels oder der Aufenthalts-
dauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.
Rechnungen des Hotels sind – sofern nichts anderes
vereinbart ist – sofort ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnu
ng gilt spätestens 3 Tage nach Versendung
als beim Kunden zugegangen, sofern kein früherer Zu
gang durch das Hotel oder späterer Zugang
durch den Kunden nachgewiesen werden kann.
6.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Ho
tel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
7.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde
Mahnkosten in Höhe von € 5,- an das Hotel
zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wes
entlich geringere Kosten entstanden seien,
steht dem Kunden frei.
8.
Das Hotel ist vor der Leistungserbringung, bei Vert
ragsabschluss oder danach, berechtigt, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für P
auschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 %
der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Vor der Leistungserbringung kann
das Hotel auch die Vorlage einer gültigen
Kreditkarte des Kunden verlangen.
9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rech
tskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung
) und Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel gesc
hlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistun
gen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rüc
ksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Fest
halten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zus
teht.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis da
hin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts
des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern
hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die einge
sparten Aufwendungen anzurechnen.
4.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbart
e Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde i
st in diesem Fall verpflichtet, mindestens
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Überna
chtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für H
albpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steh
t der
Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels und nicht genehmigte Verans
taltungen
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach d
en vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels au
f sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option,
wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buc
hung bereit ist.
2.
Wird eine vereinbarte oder nach der Bestimmung III
Nr. 8 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemess
enen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtig
t.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerec
htfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt
oder andere von dem Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages un
möglich machen;
Hotelleistungen unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tat
sachen, z.B. in der Person des Kunden oder
des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten A
nlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw
.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ei
n Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- u
nd ähnliche Veranstaltungen kann das
Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unte
rbindung einer nicht genehmigten Veran-
staltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
6.
Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 od
er 3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels
gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den An
spruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4
Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitste
llung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Ver-
fügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere B
ereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffend
e Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel
das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweit
ig zu vergeben, ohne dass der Kunde
hieraus einen Anspruch gegen das Hotel
herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV
bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpfli
chtung zur anderweitigen Vergabe besteht
nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hote
ls spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrun
d der verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.0
0 Uhr 50% des vollen Logispreises in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, da
ss dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentli
chen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz si
nd ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Leb
ens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten h
at, ferner sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletz
ung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vo
n vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die ei
nes gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistu
ngen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bem
üht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, das Hotel
rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich ho
hen Schadens hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen, das
ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchst
ens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüc
he erlöschen, wenn nicht der Kunde nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende H
aftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Das Hotel empf
iehlt, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
im Hotel- oder Zimmersafe aufzubewahren.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf A
nfrage, Risiko und Kosten des Kunden
nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Mon
ate nach Anzeige des Fundes gegenüber
dem Berechtigten oder der zuständigen Behörde auf.
Nach Ablauf dieser sechs Monate erwirbt
der Finder Eigentum an der Sache, wenn der Berechti
gte weder bekannt geworden ist, noch sein
Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. V
orstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine
Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei A
bhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kr
aftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrläss
igkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Hotel
unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen
gelten die Vertrags- und Einstellbedingungen für Pa
rkraum, die in der Hotelgarage ausgehängt
sind.
5.
Weckaufträge werden von dem Hotel mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wu
nsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelte
n
entsprechend.
6.
Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse und Verbindung
en bereit stellt, stellt der Kunde das Hotel
von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer
rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung
folgen. Das Hotel haftet ferner nicht für etwaige S
achschäden, die aufgrund der Nutzung des
Internets durch den Kunden entstehen. Im Übrigen ge
lten
vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder diese
r Geschäftsbedingungen für die Hotel-
aufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform
. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstr
eitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels. Das gleiche gilt, sofern der Kunde
die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufr
echts und des Kollisionsrechts ist aus-
geschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge
schäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird da
durch die Wirksamkeit der Übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in
diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren,
die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst n
ahe kommt.
Hann. Münden, Mai 2010